Brustdiagnostik München – Prof. Dr. Heywang-Köbrunner Mammographie Screening Programm München

Beides bezeichnet eine Mammographie, die bei Frauen durchgeführt wird, die keinen klinisch auffälligen Befund haben.

Die Screeningmammographie ist eine hochgradig qualitätsgesicherte Untersuchung und ist die empfohlene und gesetzlich vorgesehene Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50-69 Jahren.

Für gesetzlich Versicherte ist die Screeningmammographie kostenfrei. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung – meist wegen Vergünstigungen bei „Selbsteinbehalt“ - vom individuellen Versicherungs-Vertrag ab.

Eine Früherkennungsmammographie ist bei erhöhtem Brustkrebsrisiko angezeigt: im Intervall zwischen Screening-Mammographien, vor dem 50. oder nach dem 70. Lebensjahr. Die Häufigkeit dieser Untersuchungen, evtl. Ergänzungsuntersuchungen und das Alter, ab dem sie durchgeführt werden sollten, hängt von der individuellen Risiko-Konstellation ab. (weitere Informationen zu erhöhtem Risiko)

Sog. „Früherkennungsmammographien“, die außerhalb des Mammographie-Screeningprogramms Frauen ohne relevant erhöhtes Risiko und ohne Beschwerden (auch im Alter zwischen 50-69!) als „Vorsorge“ angeboten werden, sind nicht empfohlen, da i.d.R. weder das durchführende nicht-ärztliche Personal noch die befundenden (Fach-) Ärzte die hierfür gesetzlich vorgesehene Ausbildung, die systematische Überwachung ihrer Befundungsleistung etc. nachweisen können. Bei sog. IGeL-Mammographien, die als Selbstzahlerleistung (z.B.auch als sog „Microdose“-IgeL-Mammographien), gesetzlich versicherten Frauen angeboten werden, ist auch die Gerätequalität nicht in dem für Früherkennungsuntersuchungen vorgeschriebenen Ausmaß gesichert. Insgesamt verstoßen IGeL-Mammographien bei Frauen ohne Symptome oder erhöhtes Risiko gegen die Röntgenverordnung.

Wenn Sie eine Veränderung bemerkt haben, sollten Sie keine alleinige Screeningmammographie erhalten, sondern zur „Abklärung“ in unsere Sprechstunde kommen. In diesem Fall wird die Abklärung abgestimmt auf den vorliegenden Befund. D.h., es müssen dann ggf. verschiedene Methoden gezielt und ergänzend eingesetzt werden.

Ablauf der Screeningmammographie

Die Screeningmammographie umfasst eine Befragung zum individuellen Risiko, zu evtl. von Ihnen bemerkten Veränderungen und früheren Operationen (wegen möglicher Narbenbildung). Es wird dann ausschließlich die Screening-Mammographie von speziell ausgebildeten medizinischen Fachkräften durchgeführt. Im Rahmen unserer Lehrtätigkeit am Referenzzentrum schulen wir auch medizinische Fachkräfte. Diese werden dann von unseren erfahrenen Fachkräften überwacht.

Die klinische Untersuchung sollte weiterhin durch Ihre(n) Frauenarzt/ärztin erfolgen. Dieser Arzt/Ärztin kann (ebenso wie der Hausarzt/ärztin) durch Überweisung ergänzende Untersuchungen (wenn angezeigt) veranlassen.

Wünschen Sie eine Beratung zu Vor- und Nachteilen der Screenngmammographie, so erhalten Sie diese (entsprechend den gesetzlichen Vorgaben) kostenfrei vor Durchführung der Screeningmammographie am Screening-Standort. Da hierfür ein Arzttermin vorzusehen ist, müssen Sie für diese Beratung bitte einen Beratungstermin mit der zentralen Stelle Bayerns vereinbaren (Telefon: 089 - 57093 40 200 oder Telefax: 089 - 57093 64 931).

Bei unauffälliger Screeningmammographie (sie wird durch mindestens 2 erfahrene und zertifizierte Befunder unabhängig voneinander befundet) erhalten Sie meist binnen 8 Tagen einen schriftlichen Kurzbefund. Es erfolgt daher keine Befundbesprechung am Screening-Standort. Verzögerungen der Befundung können dann vorkommen, wenn angeforderte frühere Mammographien durch auswärtige Behandler nicht zeitgerecht an die Screeningeinheit weitergeleitet werden.

Fällt eine Veränderung auf, die vom programmverantwortlichen Arzt (hier: Prof. Heywang-Köbrunner oder Vertreterin) bei Besprechung mit den zuständigen Befundern nicht sicher als unauffällig/gutartig eingestuft werden kann, werden Sie sicherheitshalber zur weiteren Klärung eingeladen. Dabei werden dann die weiteren Schritte ergänzt und mit Ihnen besprochen. (Erläuterungen zum Ablauf von Abklärungsuntersuchungen). Die dort durchgeführte Abklärungsuntersuchung erfolgt bei uns nach neuestem Wissensstand (wir setzen hierfür alle modernen diagnostischen Methoden ein). Frau Prof. Heywang-Köbrunner und ihre VertreterInnen verfügen über umfassende Erfahrungen (bis zu 30 Jahren) mit Abklärungsuntersuchungen. Alle Abklärungsuntersuchungen im Screening unterliegen ebenfalls externer Qualitätssicherung.

Wir verfügen über alle Zulassungen für Mammographiescreening. Die Screeningeinheit in der Sonnenstr. 29 ist Schulungszentrum für das Referenzzentrum Mammographie München, welches als eines von 5 deutschen Referenzzentren für Schulung, Qualitätssicherung und begleitende Forschung im Screening zuständig ist. Die Screeningmammographie wird (wie alle unsere Mammographien) ausschließlich mit moderner volldigitaler Mammographietechnik durchgeführt.

Termine in unserer Screeningeinheit können Sie erhalten, wenn Sie mit einem Screening-Einladungsschreiben zu uns kommen. Ansonsten können Sie (wie gesetzlich vorgesehen) Termine über die zentrale Stelle Bayerns vereinbaren (Telefon: 089 - 57093 40 200 oder Telefax: 089 - 57093 64 931). Eine Terminvergabe vor Ort durch uns ist auch möglich, wenn Sie keine Einladung erhalten haben, aber über 50 Jahre alt sind und Screening-berechtigt sind. Sie erfordert wegen der Freischaltung durch die zentrale Stelle durchschnittlich bis ca. 20 Minuten Wartezeit.

(Keine Berechtigung für eine Screeningmammographie bei fehlenden Beschwerden liegt vor, wenn die letzte auswärtige Mammographie weniger als 12 Monate oder die letzte Screeningmammographie weniger als 22 Monate zurückliegt oder wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an Brustkrebs erkrankt sind.)

Ablauf der Früherkennungsmammographie

Eine Früherkennungsmammographie ist eine Mammographie, die bei Frauen ohne Beschwerden durchgeführt wird. Sie ist bei erhöhtem Risiko ab dem 40. Lebensjahr (bzw. 5 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie) sowie  nach dem 70. Lebensjahr zu empfehlen. Sie sollte dann auch im Alter von 50-69  ergänzend zur Screeningmammographie  im „Zwischenjahr“ erwogen werden. Gesetzlich versicherte Patientinnen benötigen für die Untersuchung einen Überweisungsschein von ihrem Frauen- oder Hausarzt. Eine Beratung hierzu sowie, ob und ggf. welche Ergänzungsuntersuchungen (Sonographie, MRT) Ihnen zu empfehlen sind, erfolgt vor Ort beim Untersuchungstermin in Kenntnis des bei Ihnen dann festgestellten individuellen (Brustkrebs-)Risikos.

Der Begriff „Früherkennungsmammographie“ ist, ebenso wie der Begriff „individuelle Diagnose“ leider nicht geschützt. Daher ist es sinnvoll bei der Wahl eines Arztes für Früherkennung einen möglichst erfahrenen Arzt zu wählen. Unser Team verfügt über mehrere hoch erfahrene Ärzte

Weitere Informationen Früherkennung bei erhöhtem Risiko